FAQs – Häufig gestellte Fragen

Häufig tauchen Fragen von unseren Mietern oder Mietinteressenten auf.

Eine Auswahl haben wir im Folgenden gestellt und auch beantwortet:

Ärger mit dem Nachbarn

Es ist passiert – ich habe Ärger mit meinem Nachbarn!

Denken Sie daran, meistens hilft schon ein klärendes Gespräch in einem angemessenen Ton um das Problem aus der Welt zu schaffen.

Keine Lösung in Sicht!

Sprechen Sie mit uns. Es hilft oft ein Gespräch der streitenden Parteien mit einem unparteiischen Dritten.

Auszug aus der Wohnung

Abfälle und Möbel aus der alten Wohnung - wohin?

Abfälle oder sonstiger Gegenstände, die Sie aus der alten Wohnung entsorgen wollen, müssen Sie genau unterscheiden. Sperrmüll unterliegt der Definition der Stadt Werne und des zuständigen Entsorgers. 

Bitte halten Sie diese Vorschriften genau ein, da Bauteile oder z. B. Laminat nicht mit abgeholt werden. Alles, was nicht ausdrücklich als Sperrgut aufgeführt ist, ist Abfall und muss durch Sie beseitigt werden. Diese Entsorgung darf auf keinen Fall in den allgemeinen Abfallbehälter erfolgen. In diesem Fall wird Ihr Abfall kostenpflichtig durch uns entsorgt.

Balkon

Balkonbrüstung verkleiden – erlaubt?

Für das Verkleiden der Balkonbrüstung wie z. B. Anbringen einer Sichtschutzwand, muss vorab ein Antrag bei der Genossenschaft gestellt werden.

Blumenkästen aufhängen?

Grundsätzlich dürfen Sie. Es ist jedoch unbedingt zu gewährleisten, dass die darunter liegenden Balkone nicht durch herabtropfendes Gießwasser oder abfallende Pflanzenteile und Pflanzerde beeinträchtigt werden.

Grillen auf dem Balkon?

Grillen mit einem Elektrogrill ist grundsätzlich erlaubt.

Es ist jedoch umstritten, wie oft gegrillt werden darf. Ein- bis dreimal in der Saison dürften unkritisch sein. Sie sollten jedoch unbedingt darauf achten, dass der Rauch nicht in die Schlafräume oder die Wohnung der Nachbarn zieht. Wir empfehlen, dass am besten vorher die Nachbar informiert werden und Sie sich mit diesen abstimmen.

Markise oder einen Sonnen- bzw. Windschutz montieren?

Die Montage von Markisen und Sonnen- bzw. Windschutz muss vorab von der Genossenschaft genehmigt werden.

Was darf auf dem Balkon abgestellt werden?

Auf dem Balkon dürfen nur Gegenstände abgestellt werden, die von außen nicht sichtbar sind und dadurch die Optik des Gebäudes nicht beeinträchtigen, hierzu zählen z. B. eine Sitzgarnitur oder ein Ablagetisch usw. Gegenstände, die über das Balkongeländer hinausragen, sind nicht erlaubt.

Betriebs- und Heizkosten

Wen frage ich falls ich meine Betriebskostenabrechnung nicht verstehe?

Ist Ihnen Ihre Betriebskostenabrechnung nicht verständlich ?

Sollten Sie Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abrechnung haben, können Sie gerne telefonisch während unserer Geschäftszeiten Kontakt mit uns aufnehmen. Falls erforderlich, wird unsere Mitarbeiterin auch einen Termin mit Ihnen in unserer Geschäftsstelle vereinbaren und Ihnen alles genau erklären.

Bis wann werden die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen erstellt?

Die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für unsere rund 1.400 Wohnungen erfordern einen gewissen Zeitraum zur Bearbeitung. In der Regel erhalten unserer Mieter ihre Abrechnung in den Monaten Mai – September. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass die Abrechnungen bis zum 31. Dezember des Folgejahres zugestellt sein müssen.

Was verstehe ich unter Gartenpflege?

Hierzu zählen im Wesentlichen: das Mähen des Rasens, das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern, die Abfuhr von Gartenabfällen, das Entfernen von Unkräutern und verblühten Blumen, die Beseitigung abgängiger Sträucher und Bäume sowie die Neubepflanzung und das Nachsähen des Rasens. Ebenso zählen notwendige Bodenarbeiten zum Punkt Gartenpflege, wie auch die Pflege der Höfe, Zuwege, Zufahrten und Spielplätze.

Welche Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen werden angerechnet?

Die im laufenden Jahr gezahlten Vorauszahlungen werden im Jahr der Zahlung für das abzurechnende Jahr angerechnet.

Der Abrechnungszeitraum der Betriebskostenabrechnung beträgt 12 Monate, d. h. vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres. Es werden ausschließlich die Kosten für Arbeiten abgerechnet, die innerhalb dieser Abrechnungsperiode entstanden sind.

Zusammensetzung der Betriebs- und Heizkosten?

Die gesamten Nebenkosten einer Wohnung setzen sich aus Betriebskosten und Heizkosten zusammen.

Die genaue Aufstellung der Betriebskosten entnehmen Sie bitte Ihrem Nutzungsvertrag. 

Bei den Heizkosten muss erst einmal festgestellt werden, ob in Ihrem Objekt eine Zentralheizung installiert ist, oder ob die Beheizung wohnungsbezogen über eine Gastherme erfolgt. Den Gasverbrauch der Gastherme rechnet der Mieter direkt über den Gasversorger ab. Für eine Zentralheizung werden die Heizungskosten über die Heizkostenabrechnung abgerechnet.

Ihre wohnungsspezifischen Angaben finden Sie in Ihrem Nutzungsvertrag.

Wie werden die Betriebskostenvorauszahlungen festgelegt?

Die Betriebskostenvorauszahlungen werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Betriebskosten festgelegt. 

Bodenbeläge

Ich würde gerne einen anderen Bodenbelag verlegen?

Nur nicht verklebte Kunststoff- oder Teppichböden dürfen ohne Genehmigung gelegt werden. Laminat- oder Parkettböden müssen vom BAUVEREIN genehmigt werden.

Energieausweis

Energieausweis – was ist das?

Mit diesem Ausweis wird ein Gebäude energetisch bewertet.

In der sogenannten Energiesparverordnung (EnEV) werden Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise geregelt. 

Ein Energieausweis wird für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für jede einzelne Wohnung. Er muss den Vorgaben der zum Zeitpunkt der Ausstellung geltenden EnEV entsprechen. Der Aussteller des Ausweises muss seinen Namen, seine Anschrift, seine Berufsbezeichnung und das Ausstellungsdatum angeben und eigenhändig oder durch eine digitale Signatur unterschreiben. Ein Ausdruck in Farbe ist nicht vorgeschrieben.

Ein neuer Ausweis wird erforderlich, wenn das Gebäude nach größeren Umbauten und Sanierungen gemäß Energieeinsparverordnung neu berechnet wird.

Der Unterschied zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis?

Da der Bedarfsausweis mit anderen Daten Berechnungsverfahren erstellt wird als der Verbrauchsausweis, kommt es hier zu verschiedenen Werten.

Bedarfsausweise
Durch den Bedarfsausweis wird der Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Bauweise berechnet. Hier werden die Beschaffenheit der Gebäudehülle, die Witterungseinflüsse, der Standort, die Nutzung oder die vorhandene Haustechnik mit berücksichtigt.

Verbrauchsausweise
Bei einem Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch der Bewohner eines Hauses zu Grunde gelegt. Es wird der Verbrauch aller Wohnungen des Gebäudes der letzten drei Jahre herangezogen. Bei älteren Mehrfamilienhäusern ist ein Verbrauchsausweis nur dann zulässig, wenn diese Gebäude mindestens fünf Wohneinheiten haben.

Energiekosten senken, aber wie?

Was kann ich machen, um meine Energiekosten zu senken?

Es gibt viele Möglichkeiten, z. B. durch den Einsatz von LED-Leuchten, diese reduzieren Ihren Verbrauch bei gleicher Leuchtkraft. Achten Sie bei der Neuanschaffung von Elektrogeräten immer auf den Energieverbrauch.

Richtiges Heizen – Energiekosten sparen?

Wussten Sie, dass der größte Teil des Energieverbrauches innerhalb der Wohnung allein durch die Heizung oder durch den Warmwasserverbrauch bestimmt wird?

Sie sollten Ihre Räume kontinuierlich heizen. Wenn Sie Ihre Heizung zwischendurch Abschalten, kostet das erneute Aufheizen der Räume mehr Energie als eine gleichmäßige Beheizung. Die Wände würden in diesem Fall zu sehr auskühlen und benötigen deutlich länger beim wieder Aufwärmen.

Auch sollten Türen zu weniger warmen Räumen, z. B. Schlafzimmer oder Abstellraum geschlossen sein. Sie vermeiden so, dass die warme und feuchte Luft in die kälteren Räume gelangt, wodurch sich dort die Feuchtigkeit absetzen würde.

Vorhänge, Möbel und Verkleidungen von Heizkörpern und Thermostaten sollten vermieden werden. Große Möbel sollten nicht zu nah an die Außenwand gestellt werden, hier würde die Luftzirkulation zu stark unterbrochen, dadurch kann es an der kalten Oberfläche zu Feuchtigkeitsbildung kommen. An Wandoberflächen die kälter als 15 Grad sind kann das Kondenswasser zu Schimmelbildung führen.

Richtiges Lüften - Energiekosten sparen?

Sie wissen sicher das gekippte Fenster nicht zum Lüften ausreicht ! Hier wird nur Energie verschwendet !

Besser ist es mehrmals am Tag mit komplett geöffneten Fenstern und einer Querlüftung die gesamte Wohnung zu lüften.

Beispiel: Bei einer Außentemperatur von 5 Grad reichen 5 Minuten Lüften bei geöffnetem Fenster, bei 10 Grad reichen 10 Minuten. Die Nutzung eines Luftfeuchtemessgeräts (Hygrometer) hilft. Die Luftfeuchte sollte um die 50 % liegen. Bei einer dauerhaften Luftfeuchtigkeit von über 70 % kommt es zur Schimmelbildung.

Beim Duschen oder Baden lüften Sie unmittelbar danach. Halten Sie die Tür zu allen anderen Räumen geschlossen.

Garagen

Was darf ich in meiner Garage abstellen?

Sie dürfen in der Garage neben dem Kraftfahrzeug auch Motorräder, Fahrräder, 1 Satz Winter- bzw. Sommerreifen und Dachboxen abstellen. Ebenfalls dürfen in kleineren Mengen auch Treibstoffe und Schmiermittel (Reservekanister) gelagert werden.

Es ist nicht erlaubt Möbel, Hausrat oder Müll in der Garage zu lagern.

Auch ist die Lagerung von giftigen, feuergefährlichen oder sonstigen gefährlichen Stoffen strengstens untersagt!

Garten – Mietergarten

Sie möchten ein Gartenhaus errichten, oder einen Teich anlegen ?

Da das Aufstellen eines Garten- oder Gerätehauses nicht zur vertragsgemäßen Nutzung des Garten gehört, muss dieses vorher schriftlich durch den Bauverein genehmigt werden. Das Anlegen eines Gartenteiches ist grundsätzlich untersagt.

Grillen im Garten?

Grillen im Mietergarten ist grundsätzlich erlaubt. Es ist jedoch umstritten, wie oft gegrillt werden darf; ein- bis dreimal in der Saison dürften unkritisch sein. Wichtig ist hierbei, dass der entstehende Rauch nicht in die Schlafräume oder die Wohnung der Nachbarn zieht. Eine kurze Information an die Nachbarn schützt vor Ärger.

Darf ich eine evtl. vorhandene Bepflanzung entfernen?

Die Entfernung der durch den BAUVEREIN vorgenommenen Bepflanzung ist untersagt. Selbstgepflanzte Sträucher und Bäume dürfen Sie jedoch bearbeiten und entfernen. Das Pflanzen von schnell wachsenden Bäumen, Hecken und Pflanzen (in der Regel ab 1,50 Meter Höhe) bedarf der Genehmigung des BAUVEREINs. Beim Pflanzen von Hecken und Bäumen sind die vorgeschriebenen Abstände zu den Nachbargrundstücken einzuhalten. Vom Mieter eingebrachte Bepflanzungen müssen bei Aufgabe des Gartenstückes wieder entfernt werden. Im Zweifel fragen Sie bitte uns.

Sichtzäune ?

Sichtschutzzäune im Garten oder auf dem Balkon bedürfen der schriftlichen Genehmigung des BAUVEREINs. Die Genehmigung erfolgt unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten.

Gartenpflege?

Einfache Arbeiten wie Rasen mähen, umgraben, Unkraut jäten und, falls erforderlich, das Schneiden von Hecken und Sträuchern sind von Ihnen durchzuführen. Sie haben sich durch die Übernahme eines Mietergartens zur Gartenpflege verpflichtet. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sind Sie dem Bauverein zum Schadenersatz verpflichtet. Des Weiteren kann Ihnen die Nutzung jederzeit untersagt werden.

Aufstellung eines Planschbeckens/Pools

Bei der Aufstellung eines Pools ist zu beachten,  dass Sie jährlich einen Antrag beim Bauverein stellen müssen. Sie müssen zudem die Größe beachten und das anfallende Wassergeld bezahlen.

Haustiere

Darf ich in meiner Wohnung Haustiere halten?

Ohne Genehmigung dürfen Sie halten: kleine Haustiere wie z. B. Meerschweinchen, Rennmäuse oder Hamster. 

Sollten Sie beabsichtigen Fische in einem großen Aquarium zu halten, beachten Sie die Verpflichtung zum Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung, da im Schadensfalle erhebliche Schäden am Gebäude oder in den darunterliegenden Wohnungen entstehen können. Dieses betrifft nicht einen Goldfisch im kleinen Becken.

Alle anderen Tiere dürfen nicht ohne unsere ausdrückliche Genehmigung in unseren Wohnungen gehalten werden.

Insbesondere Kampfhunde, Giftschlangen oder andere Tiere, von denen Gefahren ausgehen, werden in keinem Falle genehmigt werden.

Bei Hunden oder Freigänger-Katzen sind die jeweiligen Unterschriften der Nachbarn einzuholen. Sollten Unterschriften nicht vorliegen, wird die Genossenschaft die Genehmigung nicht erteilen.

Kraftfahrzeuge

Dürfen Kraftfahrzeuge gewaschen oder repariert werden?

Es ist grundsätzlich nicht gestattet Fahrzeuge auf dem Stellplatz, bzw. vor der Garage zu reparieren oder zu waschen.

Sollte es zu Ölverunreinigungen durch abgestellte Fahrzeuge kommen, müssen diese unverzüglich entfernt werden.

Wo darf ich mein Kraftfahrzeug abstellen?

Sollte der Wohnung ein Stellplatz zugeordnet sein, ist das Kraftfahrzeug dort abzustellen.

Sollten dies nicht der Fall sein, so sind die Kraftfahrzeuge im Straßenverlauf so abzustellen, dass die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge/Feuerwehr durch notwendige Gassen gewährleistet ist.

Des Weiteren ist es nicht gestattet Krafträder im Fahrradkeller abzustellen.

Kündigung

Ich möchte einen Nachmieter stellen?

Sie können uns gerne einen Nachmieter vorschlagen. Falls nach Prüfung nichts gegen eine Vermietung spricht, würden wir Ihren Vorschlag gerne berücksichtigen. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, diesen zu akzeptieren. Sollte es zur Vermietung an den vorgeschlagenen Nachmieter kommen, ist es möglich, den laufenden Nutzungsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen vorzeitig zu beenden.

Meine Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt in unseren Nutzungsverträgen 3 Monate. Die Kündigung muss uns bis zum 3. Werktag eines Monats vorliegen. Bitte beachten Sie: Entscheidend ist das Datum des Eingangs der Kündigung.

Laminat- oder Parkettböden

Laminat- oder Parkettboden – erlaubt?

Laminat- oder Parkettböden müssen vom BAUVEREIN genehmigt werden.

Miete = Nutzungsentgelt

Wohin zahle ich die Miete?

Die Kontonummer wird Ihnen bei Vertragsbeginn mitgeteilt. Sollten Sie diese aus irgendeinem Grund nicht greifbar haben, erfragen Sie sie bitte bei Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter.

Gerne können Sie uns auch ein Sepa-Lastschrift-Mandat erteilen, die Miete wird dann entsprechend zum 3. Werktag eines Monats von Ihrem hinterlegten Konto abgebucht. Dieses erleichtert Ihnen und uns den monatlichen Zahlungsverkehr.

Zu welchem Termin muss ich meine Miete zahlen?

Zu zahlen ist die Miete und auch die Nebenkostenvorauszahlung  jeweils bis zum 3. Werktag des laufenden Monats. Falls Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird die Miete fristgerecht durch uns eingezogen.

Wie setzt sich meine Miete zusammen?

Der Gesamtbetrag Ihrer Miete beinhaltet das Nutzungsentgelt, eine angemessene Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung. Je nach Heizungsart sind die Heizkostenvorauszahlungen entweder an uns zu entrichten oder an einen selbst wählbaren Gasversorger. Beachten Sie Ihren Nutzungsvertrag.

Was muss ich machen, wenn meine Miete nicht vom Konto abgebucht bzw. gezahlt werden kann?

Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass Ihr Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung über die notwendige Deckung verfügt. Falls Sie jedoch einmal aus irgendwelchen Gründen in die Situation kommen, dass Ihr Konto die notwendige Deckung nicht aufweist, oder Sie die Miete nicht zahlen können, sprechen Sie mit uns. In diesen Fällen werden wir mit Ihnen gemeinsam versuchen, eine Lösung zu finden.

ACHTUNG!
Sollten die Mietzahlungen nicht oder nur teilweise erfolgen und eine Höhe von 2 Monatsmieten erreichen, sind wir gezwungen, die fristlose Kündigung auszusprechen, egal aus welchen Gründen. Hier haben wir aus Gründen der Gleichbehandlung und zur Sicherung der Genossenschaft  keine andere Möglichkeit.

Meine Miete wird teilweise oder ganz von einem Sozialträger übernommen. Was muss ich tun?

Die Anträge für Zuschüsse zur Miete müssen Sie immer persönlich bei den Sozialträgern der Stadt Werne, dem Jobcenter etc. stellen.

Kann der BAUVEREIN mich dabei unterstützen?

Sollte Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen und evtl. entsprechenden Hilfestellung.

Mieterkeller

Was darf im Mieterkeller untergebracht werden?

Es dürfen alle Gegenstände, die zum Hausstand des Mieters gehören, abgestellt werden. Hierfür typisch sind Gegenstände, die nur selten genutzt werden, wie z. B. Getränkekisten, Christbaumständer, Werkzeuge.

Bitte beachten Sie:
Das Lagern von leicht entzündlichen, giftigen oder allen anderen gefährlichen Stoffen ist strengstens untersagt.

Mitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied?

Zur Begründung einer Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft müssen Sie eine Beitrittserklärung ausfüllen und unterschreiben. Sollten Sie für Ihre minderjährigen Kinder die Mitgliedschaft beantragen, ist die Beitrittserklärung von allen Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Der Vorstand beschließt über den Beitritt gemäß der Satzung, hiernach werden Sie schriftlich informiert.

Wie hoch ist ein Geschäftsanteil?

Gemäß § 17 unserer Satzung beträgt der Wert eines Geschäftsanteils 700 Euro. Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen. Der Vorstand kann Ratenzahlungen zulassen, jedoch sind in diesem Fall sofort nach Zulassung der Beteiligung 70,- Euro (mind. 1/10 je Geschäftsanteil) einzuzahlen. Vom Beginn des folgenden Monats sind monatlich weitere 70,- € einzuzahlen, bis die Pflichtanteile voll erreicht sind. Die vorzeitige Einzahlung der Pflichtanteile ist zugelassen.

Welche Nebenleistungen gibt es?

Bei der erstmaligen Aufnahme ist ein Eintrittsgeld in Höhe von 10 Euro zu zahlen.

Wie nehme ich mein Stimmrecht wahr?

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt, meistens Ende Juni. Hier berichten Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam über die Entwicklung der Genossenschaft und den Geschäftsverlauf. Hier werden auch die vorgeschriebenen Beschlüsse durch die anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Sie können eine andere Person bitten, Ihr Stimmrecht auszuüben, falls Sie nicht teilnehmen können. Sie haben immer nur eine Stimme, egal wie viele Anteile Sie gezeichnet haben.

Wird mein Geschäftsanteil verzinst?

Maßgeblich für die Zahlung einer Dividende ist das am 01.01. eines jeden Jahres eingezahlte Geschäftsguthaben. Unterjährig eingezahlte Beträge werden erst ab Beginn des nächsten Jahres bei der Dividendenberechnung berücksichtigt. Die Höhe der Dividende wird durch die stimmberechtigten Mitglieder in der Mitgliederversammlung (ca. Ende Juni) beschlossen.

Wann kommt die Dividende zur Auszahlung?

Die Dividende wird innerhalb von 14 Tagen nach der entsprechenden Beschlussfassung auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

In welcher Höhe wird die Dividende ausgezahlt?

Normalerweise unterliegt die Dividende dem Abzug von Kapitalertrag- und Kirchensteuer. Sie sollten uns einen Freistellungsauftrag über die voraussichtlichen Dividendenbeträge erteilen, damit die Auszahlung Ihrer Dividende ungekürzt erfolgen kann.

Kann der Geschäftsanteil übertragen werden?

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Satzung.

Sollten Sie eine Übertragung von Geschäftsanteilen beabsichtigen, sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern.

Wie beende ich die Mitgliedschaft ?

Die Mitgliedschaft kann enden durch:

  • Kündigung,
  • Tod,
  • Übertragung des Geschäftsguthabens,
  • Auflösen oder Erlöschen einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft,
  • Ausschluss.
Wie kündige ich?

Sie können durch Kündigung Ihren Austritt aus unserer Genossenschaft erklären. Sie kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen und muss mindestens 1 Jahr vorher schriftlich erfolgen.

Gründe zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft?

Für einige Vorgänge sehen unsere Satzung und das Genossenschaftsgesetz ein auf einen Monat befristetes außerordentliches Kündigungsrecht für Sie vor. Insbesondere gilt dies, wenn die Mitgliederversammlung

  • eine wesentliche Änderung des Gegenstands der Genossenschaft,
  • eine Erhöhung des Geschäftsanteils,
  • die Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen,
  • die Einführung oder Erweiterung der Verpflichtung der Mitglieder zur Leistung von Nachschüssen,
  • eine längere Kündigungsfrist als 2 Jahre,
  • die Einführung oder Erweiterung der Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Einrichtungen oder von anderen Leistungen der Genossenschaft oder zur Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen

beschließt.

In diesen Fällen scheiden Sie zum Jahresschluss aus der Genossenschaft aus, zu dem Ihre Kündigung fristgerecht erfolgt ist.

Wie endet die Mitgliedschaft im Todesfalle?

Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres, im dem der Erbfall eingetreten ist, auf die Erben über. Die Mitgliedschaft endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Mehrere Erben können ein Stimmrecht in dieser Zeit nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben.

Müllbeseitigung

Mülltrennung: Gewusst wie!

Fast jeder von uns trinkt Saft oder Milch aus „Tetrapaks“, isst Joghurt aus Plastikbechern oder kauft Gemüsesuppen in Dosen. Die entleerten Verpackungen aus Kunststoffen, Metallen oder Verbundstoffen mit dem Grünen Punkt gehören in die Gelbe Tonne. Aber auch nur die! 

Die gelbe Tonne ist kein Allesfresser!
Da vor allem Restmüll in der Grauen Tonne sehr teuer geworden ist, lohnt sich das Mülltrennen. Dabei ist dies keine freie Entscheidung: Mülltrennung ist Pflicht –  entsprechend der Abfallsatzungen der Städte! Zudem handelt der, der nicht trennt unsolidarisch, da die Hausgemeinschaft mit einem größeren Behälter für die Kosten aufkommen muss.

Richtig trennen macht sich bezahlt
Wenn Sie ein Produkt in einer Verpackung mit dem grünen Punkt kaufen, haben Sie damit bereits die Kosten für die Sammlung und Sortierung bezahlt. Für die Gelbe Tonne wird keine Gebühr erhoben. Wer Verpackungen mit dem Grünen Punkt in die Restmülltonne gibt, zahlt deshalb doppelt!

Ex und hopp ist out!
Besser als Trennen ist Abfall vermeiden: Eine Verpackung mit dem Grünen Punkt ist immer auch eine Einwegverpackung. Deshalb: Schon beim Einkauf ans Auspacken denken! Mehrwegverpackungen sind besser als Einweg-verpackungen. Lassen Sie aufwendig verpackte Produkte im Regal stehen oder nutzen Sie die Möglichkeit, diese im Supermarkt zu entsorgen. Nehmen Sie zum Einkauf Tasche oder Korb mit!

Namensschilder auf Klingeln und Briefkästen

Klingel und Briefkasten selbst beschriften?

Zur Förderung eines gepflegten Erscheinungsbildes unserer Hauseingänge werden die Beschriftungen der Klingeln und Briefkästen einheitlich durch uns vorgenommen. Bei der Neuvermietung werden diese durch uns erstellt und angebracht. Sollte evtl. ein Schild verloren gegangen oder beschädigt sein, bitten wir um entsprechenden Hinweis, damit dies erneuert wird.

Renovierung, Schönheitsreparaturen

Muss ich Schönheitsreparaturen ausführen?

Für den Mieter besteht lt. Nutzungsvertrag während der Nutzungsdauer oder zum Nutzungsende die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen.

Genaues entnehmen Sie bitte Ihrem Nutzungsvertrag oder sprechen Sie mit einem Mitarbeiter der technischen Wohnungsverwaltung.

Richtiges Heizen und Lüften – aber wie?

Muss ich Schönheitsreparaturen ausführen?

Behaglich wird das Wohnen erst durch eine angenehme Raumtemperatur. Dieses lässt sich durch moderne Heizungen, gedämmte Fassaden und isolierverglaste Fenster mit weniger Energie erreichen als früher.

Heizen Sie alle Räume ausreichend und vor allem möglichst gleichmäßig. Dies gilt auch für Räume, die Sie nicht ständig benutzen oder in denen Sie ein niedriges Temperaturniveau wünschen.

Empfohlen werden für Wohnräume 20 bis 21 Grad Celsius, für Flure und Schlafräume 17 bis 19 Grad. Kein Raum sollte unter 17 Grad warm sein, weil zu kalte Luft nur geringe Mengen an Feuchtigkeit aufnehmen kann. Die „Froststellung“ der Thermostatventile genügt zumeist nicht für eine ausreichende Erwärmung.

Vermeiden Sie eine Dauerkippstellung der Fensterflügel. Insbesondere in der kalten Jahreszeit kühlt dadurch der Fensterbereich stark aus und es können sich infolge von Kondensation und Durchfeuchtung Schimmelpilze bilden. Zudem ist für das erneute Aufheizen der Räume viel Energie erforderlich.

Lüften Sie mehrmals täglich, nach neuen Erkenntnissen mindestens 6-mal, durch kurzzeitiges Öffnen aller Fenster mindestens in Kippstellung, besser weit geöffnet. Wichtig ist, dass eine Querlüftung gewährleistet ist und auch die Innentüren geöffnet sind. Nach ca. 5 bis 10 Minuten ist die verbrauchte, feuchte Raumluft durch trockene Frischluft ersetzt (auch bei Regen und Frost).

Ein weiterer Vorteil der kurzen Querlüftung: Die in den Wänden und Möbeln gespeicherten Wärmemengen verbleiben im Raum und helfen mit, die beim Lüften zugeführte Frischluft rasch wieder auf die Temperatur zu bringen.

Die Heizkörperthermostatventile müssen während des Lüftungsvorganges nicht geschlossen werden, da die Heizung zu träge auf diesen relativ kurzen Zeitraum reagiert.

Zum Trocknen der Wäsche nutzen Sie die hierfür vorgesehenen Räumlichkeiten im Haus. Die Wohnräume sind dazu nicht geeignet.

Stellen Sie Schränke nicht zu dicht an die Wände, insbesondere nicht an die Außenwände. Lassen Sie einen Zwischenraum von mindestens 5 cm, damit die Luft besser zirkulieren kann.

Bedenken Sie, dass in Schlafräumen bei geschlossenen Fenstern eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit entsteht, die durch intensives Lüften und anschließendes Beheizen beseitigt werden muss.

Sollten Sie längere Zeit während der Heizperiode nicht in Ihrer Wohnung wohnen, muss trotzdem eine Mindestheizleistung garantiert sein. Dadurch wird nicht nur das Einfrieren der Heizungsrohre ausgeschlossen, sondern auch die Wände werden so vor Feuchtigkeit bewahrt.

Wenn Sie diese Grundregeln beachten, dann können Sie einen schönen Batzen Heizgeld sparen und nicht zuletzt gesünder wohnen.

Satellitenschüsseln – Parabolantennen

Ist das Anbringen einer privaten Satellitenschüssel erlaubt?

Alle unsere Häuser sind mit Breitbandkabel ausgestattet, worüber die gemeinschaftliche Versorgung für TV und Rundfunk erfolgt.

Schimmel

So beugen Sie vor!

Wer täglich gut durchlüftet und in allen Zimmern für gleichmäßige Wärme sorgt, entzieht Schimmelpilzen den Nährboden.

Wie Schimmel entsteht

Ursache für Schimmel ist Feuchtigkeit, die nicht entweichen kann. Allein beim Duschen füllt sich die Luft mit bis zu 1,5 Liter Wasserdampf, eine 3-köpfige Familie gibt bis zu 14 Liter pro Tag an die Umgebung ab. Feuchtigkeit bleibt im Raum, schlägt sich an kühlen Flächen nieder. Das kann Folge mangelnder Isolierung, luftdichter Fenster, aber auch falschen Lüftens und Heizens sein.

Was Sie tun können um Schimmelbefall zu vermeiden
  • 3- bis 4-mal am Tag für kräftigen Durchzug sorgen (je mind. 5 Min.), z.B. Fenster gegenüberliegender Räume samt Türen großzügig öffnen (mit Keilen sichern). So kann mit Feuchtigkeit gesättigte Luft entweichen. Aber: Kein Dauerlüften durch gekippte Fenster! Das erhöht Heizkosten, ist Nährboden für Schimmel, da die Wände um die Fenster auskühlen.
  • Koch- und Duschdampf sofort abziehen lassen. Fehlt ein Fenster, Feuchte über anderes Zimmer nach draußen leiten.
  • Gleichmäßig heizen (19-21 °C, Temperaturabfall zwischen Räumen max. 5 °C). Tür zu kühleren Zimmern (z.B. Schlafraum) geschlossen halten; sonst kondensiert die warme Luft im kalten Raum. Heizung beim Verlassen maximal um 2-3 °C  absenken, nie abstellen.
  • Heizkörper nicht durch Möbel oder dichte Vorhänge behindern

Umbauten – Anbauten

Darf ich selbst Umbauten vornehmen?

Es ist nicht gestattet Umbauten bzw. Veränderungen am Haus, seiner Außenfassade oder aber an den allgemeinen Räumen, wie z. B. Dachboden, Flur vorzunehmen.

Innerhalb der gemieteten Wohnung dürfen Sie nur mit schriftlicher Genehmigung des BAUVEREINS Einbauten, Umbauten oder Anbauten vornehmen.

Wäsche trocknen

Wäsche in der Wohnung trocknen?

Wie Ihnen sicher bekannt ist, führt das trocknen der Wäsche in der Wohnung zu einer erhöhten Feuchtigkeitsbildung und fördert dadurch die Schimmelbildung innerhalb der Wohnung. Hierfür stehen in fast allen Häusern Trockenräume auf dem Dachboden oder im Keller zur Verfügung. Sollte es in Ihrem Hause ausnahmsweise keinen solchen Raum geben, ist unbedingt darauf zu achten, dass durch zusätzliches Lüften die Luftfeuchte in Ihrer Wohnung reduziert wird.

Wo darf meine Wäsche getrocknet werden?

Siehe oben.

Auf dem Balkon ist das Trocknen der Wäsche nur gestattet, wenn diese von außen nicht sichtbar ist, also durch die Brüstung verdeckt wird.

Wäsche im Trockenraum – was ist zu beachten?

Sie sollten Ihre Wäsche unverzüglich nach dem Trocknen von der Leine nehmen, damit diese auch von Ihren Nachbarn genutzt werden kann.

Werbung verboten

„Werbung verboten“ Schild anbringen erlaubt?

Werbebroschüren werden nicht von allen Mietern gewünscht.  Sie können sich in diesem Fall in unserem Büro ein entsprechenden Schild „Werbung verboten“ holen und dieses anbringen.

Winterdienst

Wie ist der Winterdienst in meiner Hausgemeinschaft geregelt?

Die Regelung zum Winterdienst entnehmen Sie dem aufgestellten Winterdienstplan, welchen Sie jährlich von uns mit der Nebenkosten Abrechnung zugesandt bekommen. Bei Einzug erhalten Sie diesen bei Mietvertragsabschluss.

Wann muss ich räumen bzw. streuen?

Eine Räum- und Streupflicht besteht in der Regel wochentags von 7 Uhr bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 Uhr bis 20 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach Bildung des Glatteises.

Wie räume und streue ich?

Bürgersteige müssen in einer Breite von 1,50 Meter geräumt werden, darüber hinaus sind alle Wege zu Kellerabgängen und Müllboxen zu räumen und mit abstumpfenden Mitteln abzustreuen.

Bekomme ich Streumittel oder Räumgerät?

Streumittel und Räumgerät wird durch den BAUVEREIN zur Verfügung gestellt und kann in der Geschäftsstelle zu den Geschäftszeiten abgeholt werden.

Wer haftet im Schadensfalle durch Schnee- oder Eisglätte?

Für einen entstandenen Schaden haftet der Mieter wenn er seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt. 

Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein – was ist das?

Sie benötigen einen Wohnberechtigungsschein (WBS) wenn Sie eine Wohnung beziehen möchten, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde.

Wann muss ich räumen bzw. streuen?

Auf einen Wohnberechtigungsschein haben Sie Anspruch, wenn Sie sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten dürfen. Die gewünschte Wohnung darf eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Zusätzlich dürfen alle in Ihrem Haushalt lebenden Personen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. 

Weitere Auskunft erteilt Ihnen das Amt für Wohnungswesen im Fachbereich Soziales der Stadt Werne.

Welche Unterlagen benötige ich zum Antrag?

Siehe Mietinfos

Wozu berechtigt der Wohnberechtigungsschein mich?

Mit einem Wohnberechtigungsschein haben Sie Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung, in entsprechender Größe, soweit eine solche Wohnung verfügbar ist.

Wohngeld

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete, wenn Sie diese aufgrund Ihres Einkommens alleine nicht tragen können.

Wer bekommt Wohngeld?

Anspruchsberechtigt sind Sie, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind.

Wie sind die Voraussetzungen zur Gewährung von Wohngeld?

Der Anspruch und die Höhe hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Höhe des Gesamteinkommen
  • Zahl der zum Haushalt gehörenden wohngeldberechtigten Familienmitglieder
  • Höhe der zuschussfähigen Miete
Wie bekomme ich Wohngeld?

Vorab muss ein entsprechender Antrag bei der Wohngeldstelle des Amts für Wohnungswesen im Fachbereich Soziales bei der Stadt Werne gestellt werden.

Welche Unterlagen benötige ich zum Antrag von Wohngeld?

Für das erste Beratungsgespräch benötigen Sie:

  • einen Einkommensnachweis,
  • einen Nachweis über evtl. Arbeitslosengeld,
  • einen Rentenbescheid,
  • eine Vermieterbescheinigung und
  • gegebenenfalls eine Fremdmittelbescheinigung.

Zählerablesungen

Welcher Zähler wird durch wen abgelesen?

Es muss unterschieden werden zwischen Zähler für Strom, Gas und Wasser.

Die individuellen Zähler für Strom und Gas, die der jeweilige Versorger mit dem Mieter direkt abrechnet, werden zu den individuellen Zeitpunkten vom jeweiligen Versorger abgelesen.

Alle allgemeinen Zähler für Strom, Gas und Wasser,  werden durch einen Beauftragten des BAUVEREINs oder vom jeweiligen Versorgungsunternehmen zum Jahresende abgelesen. 

Die Ablesungen der Heizkostenerfassungsgeräte und Zwischenzähler, die innerhalb der Wohnung vorgenommen werden müssen, erfolgen durch die jeweilige Abrechnungsgesellschaft (Skibatron, Ista, Brunata etc.). Diese Ablesungen werden vorher schriftlich angezeigt und dürfen ohne Ankündigung nicht vorgenommen werden.