
Formalitäten der Wohnungskündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen!
Eines vorab: Ist Ihnen die Wohnung zu klein bzw. zu groß geworden, oder Sie möchten sich bezüglich Ihrer Wohnung oder des Wohnumfeldes verändern, helfen wir Ihnen gerne bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung innerhalb unseres Bestandes.
Wer ausziehen möchte, muss schriftlich unter Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und ist innerhalb der ersten drei Werktage zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (BGB § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung). Die Kündigung kann formlos unter Angabe der Mietvertragsnummer, Ihrer Telefonnummer und Ihrer neuen Anschrift erfolgen. In jedem Fall müssen alle Hauptmieter die Kündigung der Wohnung eigenhändig gegenzeichnen.
Unsere Formulare finden Sie hier.