
Miet-Infos
Die Wohnberechtigungsbescheinigung
Einkommensgrenzen
Wenn Sie berufstätig sind:
1 Erwachsener ca. 25.005,00 € im Jahr (brutto!)
2 Erwachsene ca. 33.034,00 € im Jahr (brutto!)
1 Erwachsener, 1 Kind ca. 33.848,00 € im Jahr (brutto!)
1 Erwachsener, 2 Kinder ca. 38.048,00 € im Jahr (brutto!)
1 Erwachsener, 3 Kinder ca. 45.462,00 € im Jahr (brutto!)
2 Erwachsene, 1 Kind ca. 37.234,00 € im Jahr (brutto!)
2 Erwachsene, 2 Kinder ca. 44.648,00 € im Jahr (brutto!)
2 Erwachsene, 3 Kinder ca. 52.062,00 € im Jahr (brutto!)
Diese Werte können abweichen, sofern Sie erhöhte Werbungskosten haben oder Sie unter Personenkreise fallen, die zusätzliche Freibeträge erhalten (Junge Ehepaare, Behinderte). Bei den oben angegebenen Werten wurde von jeweils einer erwerbstätigen Person ausgegangen.
Wenn Sie Rentner sind:
1 Person ca. 18.835,00 € im Jahr (brutto!)
2 Personen ca. 25.180,00 € im Jahr (brutto!)
Sollten Sie schwerbehindert sein, gelten besondere Freibeträge.
Einkommensgrenzen bei Lohnersatzleistungen:
1 Erwachsener ca. 16.860,00 € im Jahr (brutto!)
2 Erwachsene ca. 22.480,00 € im Jahr (brutto!)
1 Erwachsener, 1 Kind ca. 23.050,00 € im Jahr (brutto!)
1 Erwachsener, 2 Kinder ca. 25.990,00 € im Jahr (brutto!)
1 Erwachsener, 3 Kinder ca. 31.180,00 € im Jahr (brutto!)
2 Erwachsene, 1 Kind ca. 25.420,00 € im Jahr (brutto!)
2 Erwachsene, 2 Kinder ca. 30.610,00 € im Jahr (brutto!)
2 Erwachsene, 3 Kinder ca. 35.800,00 € im Jahr (brutto!)
Treffen verschiedene Einkommensarten zusammen (z.B. Arbeitseinkommen und Rente), kann es zu starken Abweichungen der o.a. Beträge kommen.
Für bestimmte Personenkreise gibt es Freibeträge, die die Einkommensgrenze erhöhen.
Arten der Wohnberechtigungsbescheinigungen
Allgemeine WBB
Für eine beliebige öffentlich geförderte Wohnung
Gezielte WBB
Für eine ganz bestimmte öffentlich geförderte Wohnung
WBB II. Förderweg
Für eine ganz bestimmte Wohnung im II. Förderweg (Einkommen wie oben plus 60%)
Wohnungsgrößen
1 Person 50 m²
2 Personen 65 m²
3 Personen 80 m²
Für jede weitere Person zuzüglich 15 m². Unter bestimmten Umständen ist eine geringfügige Überschreitung von 5 m² zulässig. Auch hier gibt es Ausnahmen für bestimmte Personenkreise.
Die Untervermietung
Einverständnis des Bauvereins Voraussetzung!
Wenn Sie sich zur Untervermietung entschlossen haben, benötigen Sie unsere Einwilligung. Als Vermieter müssen wir wissen, wer bei uns wohnt und wer sich in unseren Genossenschaftswohnungen anmelden möchte. Desweiteren benachrichtigen Sie uns bitte, wenn Sie heiraten oder über einen gewissen Zeitraum Verwandte aufnehmen.
Weitere Informationen zum Thema Untervermietung erhalten Sie selbstverständlich auf Anfrage.
So melden Sie Wohnungsmängel
Mängel in der Wohnung bitte umgehend mitteilen!
Bei Mängeln aller Art wie tropfende Wasserhähne oder klemmende Türen informieren Sie bitte unsere technische Abteilung. Dieses können sie entweder via e-mail, telefonisch unter der Telefonnummer:
0 23 89 – 98 35 0
oder persönlich in unserem Verwaltungsgebäude tun. Bitte denken Sie daran, grundsätzlich Ihren Namen, Adresse, Telefon und Ihre Mietvertragsnummer anzugeben. Sobald der Mangel bei uns gemeldet ist, beauftragen wir umgehend unseren Regiebetrieb oder gegebenenfalls eine Firma, die sich mit Ihnen zwecks Terminabsprache in Verbindung setzt.
In dringenden Notfällen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch außerhalb unserer Bürozeiten und auch am Wochenende zur Verfügung. Hierbei wählen Sie bitte die bekannte Telefonnummer 0 23 89 – 98 35 0 und werden automatisch an einen Mitarbeiter des Bauvereins Werne weitergeleitet.
Formalitäten der Wohnungskündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen!
Eines vorab: Ist Ihnen die Wohnung zu klein bzw. zu groß geworden, oder Sie möchten sich bezüglich Ihrer Wohnung oder des Wohnumfeldes verändern, helfen wir Ihnen gerne bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung innerhalb unseres Bestandes.
Wer ausziehen möchte, muss schriftlich unter Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und ist innerhalb der ersten drei Werktage zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigung kann formlos unter Angabe der Mietvertragsnummer, Ihrer Telefonnummer und Ihrer neuen Anschrift erfolgen. In jedem Fall müssen alle Hauptmieter die Kündigung der Wohnung eigenhändig gegenzeichnen.
Wohnungsabnahme
Nach erfolgter und rechtswirksamer Kündigung Ihrer Wohnung erhalten Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Hierbei wird unter anderem der Termin für eine vorläufige Wohnungsabnahme vorgeschlagen. Lt. Nutzungsvertrag sind unsere Mieter zur Ausführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet. Diese können unter anderem das Entfernen der Wand- und Bodenbeläge, sowie das Streichen der Innentüren und Heizkörper beinhalten. Bei baulichen Veränderungen prüfen wir, ob diese durch uns oder dem Nachmieter übernommen werden können. Von Ihnen verursachte Schäden sind selbstverständlich auch von Ihnen zu beheben.
Wenn Sie einen Nachmieter stellen, versuchen wir das zu berücksichtigen. Verstehen Sie aber bitte, dass Interessenten mit längerer Wartezeit auch dementsprechend von uns berücksichtigt werden.
Privat-Haftpflicht Versicherung
Die Privat-Haftpflichtversicherung ist die vielleicht wichtigste Versicherung überhaupt. Denn für Schäden, die Sie verursachen, haften Sie grundsätzlich in unbeschränkter Höhe und mit Ihrem gesamten Vermögen. Ein Schaden ist schnell passiert, eine kleine Unaufmerksamkeit genügt.
Kleine Schäden können Sie vielleicht noch selbst bezahlen, aber bei größeren Sach- oder Personschäden können schnell erhebliche Forderungen auf Sie zukommen.
Die Schadensummen steigen kontinuierlich: Wird z.B. ein 35-Jähriger arbeitsunfähig, kommen auf den Schadenverursacher ca. 2,5 Mio. € für Verdienstausfall, Renten und Regressforderungen zu. Schmerzensgeld fällt noch extra an!
Hausrat Versicherung
Wohnfläche m² x 650 Euro
Mit dieser Faustformel können Sie schnell nachrechnen, wie hoch der durchschnittliche Wert Ihres Hausrats ist. Sollten Sie besonders wertvolle Einrichtungsgegenstände besitzen, liegt der Gesamtwert mitunter auch deutlich über dem Durchschnitt. Ohne eine Hausratversicherung bleiben Sie auf diesem Schaden sitzen, wenn z. B. ein Zimmerbrand, ein geplatztes Heizungsrohr oder Einbrecher Ihre Wohnung verwüsten.
Allein für das Jahr 2003 verzeichnet die Versicherungsstatistik Schadensfälle im Gesamtwert von über 1,4 Milliarden Euro. Mit einer Hausratversicherung können Sie im Schadensfall Ihren versicherten Hausrat sofort zum Neuwert ersetzen lassen, unabhängig von Alter und Zustand! Und Ihre Hausratversicherung bezahlt.